Persönlichen QR Code generieren
Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem Covid-19-Virus („Corona“) sind wir gemäß §24 Abs. 2 und §4 der Niedersächsischen Verordnung Corona vom 10.7.2020 verpflichtet, Ihre Anwesenheit bei unserer Veranstaltung zu dokumentieren.
Mit der Erstellung eines QR-Codes mit ihren persönlichen Angaben, tragen Sie dazu bei, Schlangen am Einlass zu vermeiden und erleichtern uns die Umsetzung des Hygiene-Konzepts. Dies trägt erheblich zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit aller anderen Besucher bei.
Bitte speichern Sie den erstellten QR-Code auf ihrem Smartphone und zeigen Sie diesen am Einlass vor.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Dokumentation des Besuchs bei den Spielen des Sparkasse Göttingen CUP 2020 verwendet und gemäß Verordnung drei Wochen nach Ende der Veranstaltung restlos gelöscht.